PPWR-Nachweise

Ab dem 12. August 2026 entscheidet die
Dokumentation, welcher Lieferant bleibt.

Die neue EU-Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller, die Konformität ihrer Verpackungen nachzuweisen. Möglich ist das nur, wenn ihre Lieferanten die erforderlichen Unterlagen bereitstellen. Wer sie nicht liefern kann, wird ersetzt.

Was die PPWR ist – und warum sie Ihre Lieferkette betrifft

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), offiziell die Verordnung (EU) 2025/40, wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ab dem 12. August 2026. Als Verordnung – nicht als Richtlinie – muss sie nicht erst in nationales Recht überführt werden. Sie wirkt am Stichtag direkt.

Betroffen ist jede Verpackung, unabhängig vom Material und unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel oder beim Endkunden anfällt. Für Hersteller bedeutet das: Sie tragen die Nachweispflicht für die Konformität ihrer Verpackungen. Doch die dafür nötigen Informationen liegen selten vollständig im eigenen Haus – sie kommen von den Lieferanten der Verpackungsbestandteile.

Artikel 16: Die Pflicht, die Ihre Lieferanten erfüllen müssen

Der Schlüssel liegt in Artikel 16 – „Informationspflichten der Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien“. Der Wortlaut ist eindeutig: Lieferanten händigen dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen aus, die dieser benötigt, um die Konformität nachzuweisen – einschließlich der technischen Dokumentation nach Anhang VII und der Anforderungen aus den Artikeln 5 bis 11.

Übersetzt in die Praxis: Wenn Sie Verpackungen in Verkehr bringen, sind Sie darauf angewiesen, dass jeder Lieferant eines Verpackungsbestandteils Ihnen ein vollständiges Nachweispaket liefert. Fehlt auch nur ein Baustein, können Sie Ihre eigene Konformität nicht belegen.

Kein Nebenthema

Viele Hersteller unterschätzen, dass die Verordnung nicht nur ihre eigene Dokumentation betrifft, sondern die jedes Zulieferers. Ein einziger Lieferant, der die Anhang-VII-Unterlagen nicht bereitstellt, gefährdet die Konformität des gesamten Endprodukts.

Diese Nachweise brauchen Sie von jedem Lieferanten

Konkret setzt sich ein tragfähiges Nachweispaket aus mehreren Bausteinen zusammen – jeweils mit eindeutigem Bezug zur Artikel- bzw. Typen-ID des gelieferten Bauteils:

Bestätigung der Stoffanforderungen (Artikel 5)

Schriftliche Erklärung, dass keine unzulässigen Stoffe enthalten sind und Grenzwerte eingehalten werden.

Angabe zur Recyclingfähigkeit (Artikel 6)

Nachweis, dass die Verpackung bzw. der Bestandteil recyclingfähig gestaltet ist.

Angabe zum Rezyklatanteil (Artikel 7)

Dokumentierter prozentualer Anteil recycelten Materials im Bauteil

Technische Dokumentation nach Anhang VII

Materialaufbau, Materialangabe und Stückgewicht – vollständig und nachvollziehbar.

Was passiert, wenn ein Lieferant nicht liefern kann

Ab dem Geltungsbeginn wird die Nachweisfähigkeit zum harten Auswahlkriterium. Lieferanten, die die Dokumentation vollständig und schnell bereitstellen, werden zur sicheren Wahl. Lieferanten, die es nicht können – häufig kleinere Anbieter oder Importeure ohne eigene Dokumentationstiefe – geraten unter Druck oder werden ausgetauscht.

Für Hersteller heißt das: Prüfen Sie jetzt, welche Ihrer Lieferanten die Anhang-VII- Dokumentation heute schon vorlegen können – und bei welchen eine Lücke besteht. Für Verarbeiter, deren bisheriger Lieferant abtaucht, ist jetzt der Moment, einen dokumentationsfähigen Partner zu finden.

Warum norisplastic die Nachweise aus einer Hand liefert

norisplastic ist nicht nur Verarbeiter, sondern zugleich Hersteller der eigenen Extrusionsanlagen. Wir bauen die Maschinen, auf denen unsere Wickelkerne, Rohre und Profile entstehen – und fertigen rezyklatbasiert. Deshalb liegt die vollständige Kontrolle über Materialaufbau, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit bei uns im Haus.

Das ist der Unterschied zu reinen Händlern: Wir müssen Nachweise nicht bei Dritten anfragen. Wir kennen jeden Schritt der Wertschöpfung – und können die PPWR-relevanten Angaben deshalb schnell, belastbar und pro Artikel-ID dokumentiert bereitstellen.bisheriger Lieferant abtaucht, ist jetzt der Moment, einen dokumentationsfähigen Partner zu finden.

Die PPWR-Lieferanten-Checkliste zum Download

Sieben Nachweise, die Sie ab dem 12.08.2026 von jedem Lieferanten verlangen müssen – als praktische Prüfliste für Ihr Qualitätsmanagement. Kostenlos, sofort einsetzbar.

FAQ

Häufige Fragen zur PPWR

Brauche ich für Wickelkerne einen PPWR-Nachweis?
Ja, sofern der Wickelkern Teil einer Verpackung ist, die in Verkehr gebracht wird. Nach Artikel 16 der PPWR muss Ihr Kern-Lieferant Ihnen die nötigen Nachweise bereitstellen – dazu zählen die technische Dokumentation nach Anhang VII sowie Angaben zu Stoffanforderungen, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Ohne diese Unterlagen können Sie die Konformität Ihrer Verpackung nicht belegen.
Was verlangt Artikel 16 PPWR von Lieferanten?

Artikel 16 verpflichtet Lieferanten, dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen auszuhändigen, die dieser für den Konformitätsnachweis benötigt – einschließlich der technischen Dokumentation nach Anhang VII und der Anforderungen aus den Artikeln 5 bis 11. Die Unterlagen sind auf Papier oder elektronisch bereitzustellen, in einer für den Erzeuger verständlichen Sprache.

Wie weise ich den Rezyklatanteil meiner Verpackung nach?
Der Rezyklatanteil wird über die Dokumentation des Lieferanten belegt. Dieser muss den prozentualen Anteil recycelten Materials pro Artikel angeben. Ein Lieferant mit eigener Fertigungstiefe kann diesen Wert direkt aus dem Produktionsprozess dokumentieren – ohne Umweg über Dritte.
Ab wann gilt die PPWR genau?
Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet und gilt gemäß Artikel 71 ab dem 12. August 2026. Als EU-Verordnung wirkt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht nötig ist.
Was passiert, wenn mein Lieferant die Nachweise nicht liefern kann?
Können Sie die erforderlichen Unterlagen von einem Lieferanten nicht erhalten, fehlt Ihnen ein Baustein für den eigenen Konformitätsnachweis. In der Praxis führt das dazu, dass nicht dokumentationsfähige Lieferanten ersetzt werden. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, welche Ihrer Lieferanten heute schon PPWR-konforme Nachweise bereitstellen können.

Sind Ihre Wickelkern-Nachweise PPWR-ready?

Für die von norisplastic gelieferten Artikel haben wir die Nachweise vorbereitet – rezyklatbasiert, recyclingfähig, pro Artikel-ID dokumentiert. Sprechen Sie mit uns, bevor die Frist läuft.